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OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2002 - 8 C 10908/01 |
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Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2002 - 8 C 10908/01
- BVerwG, 14.08.2002 - 4 BN 40.02
- BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2020 - 8 S 2280/18
Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in einem anderen ("Ausgleichs"-) …
Ausgehend hiervon fallen Flächen der Vorrangflur Stufe II, die zudem einen erheblichen Anteil der Gesamtfläche des Landes einnehmen (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz; Urteil vom 17.04.2002 - 8 C 10908/01 -, zit. nach BVerwG…, Urteil vom 18.09.2003, a.a.O., juris Rn. 31), was auch gegen eine abschließende Abwägung auf Landesebene spricht, als lediglich "mittlere Böden" nicht unter den Umwidmungsschutz nach Plansatz 5.3.2 (Z) LEP 2002.Sie kommt allerdings nicht bereits auf der Ebene des § 1 Abs. 4 BauGB zur Geltung, sondern stellt - ebenso wie das grundsätzliche Gebot des § 1a Abs. 2 Satz 2 BauGB, landwirtschaftliche Flächen nur im notwendigen Umfang umzunutzen - eine Gewichtungsvorgabe für die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB dar (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.04.2002, a.a.O., juris Rn. 31;… zur allgemeinen "Umwidmungssperrklausel" siehe insoweit Wagner, a.a.O., § 1a Rn. 49 m.w.N.).